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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Informationen zu Ihren Angaben

  • Ihr Beruf: Dolmetscher/in (Hochschule)
  • Ihr Arbeitsort: Schreinerbauer in Bayern
    • Der Beruf Dolmetscher/in (Hochschule) ist nicht reglementiert. Sie können in Deutschland in diesem Beruf arbeiten.
    • Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland müssen Sie nachweisen: Ihr ausländischer Hochschulabschluss ist mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar. Ein Nachweis kann sein: ein Auszug aus der anabin-Datenbank. Eine Anleitung zur Nutzung der anabin-Datenbank finden Sie hier. Ein Auszug aus der anabin-Datenbank ist kostenlos.
    • Wenn Ihre Hochschule oder Ihr Abschluss in anabin nicht mit dem notwendigen Status gelistet ist: Dann müssen Sie bei der bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine individuelle Zeugnisbewertung beantragen. Eine Zeugnisbewertung kostet Geld. Weitere Informationen zur Zeugnisbewertung finden Sie hier: Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen.
    • Eine Zeugnisbewertung hat viele Vorteile.

Lassen Sie sich zum Verfahren kostenlos beraten

  • Die Beratungsstelle unterstützt Sie bei der Zeugnisbewertung.
  • Die Beratungsstelle hilft Ihnen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.
  • Danach reichen Sie den Antrag bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) ein.
  • Die ZAB bewertet dann ihr Hochschulzeugnis.
  • Die Hilfe der Beratungsstellen ist kostenlos!

In der Beratung erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Welcher Beruf passt zu meinem Studium?
  • Was passiert bei der Zeugnisbewertung?
  • Brauche ich doch eine Anerkennung?
  • Welche Dokumente muss ich in welcher Form einreichen?
  • Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
  • Welche Möglichkeiten zur Qualifizierung gibt es?
Wir empfehlen: Lassen Sie sich erst beraten und stellen Sie dann Ihren Antrag auf Zeugnisbewertung! Dadurch vermeiden Sie Fehler beim Antrag und Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Für die Beratung benötigen Sie einige Informationen. Die Beraterinnen und Berater können Ihnen dann besser helfen. Diese Information ist wichtig:

  • Wie heißt das Studium in Ihrem Ausbildungsland genau?

Sie können diese Dokumente zur Beratung mitbringen:

  • Ihre Abschlussurkunde
  • Ihre Fächer- und Notenübersicht über das gesamte Studium
  • Diploma Supplement
  • Nachweise über Ihre Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher)
  • Ihren Identitätsnachweis
  • Ihre aktuellen Kontaktdaten
  • Ihren Lebenslauf
  • Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse
  • Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben: den Bescheid und die Briefe der zuständigen Stellen
Falls Ihnen noch Informationen oder Dokumente fehlen, ist das nicht schlimm. Erst für den Antrag benötigen Sie alle Dokumente.

Sie haben bereits Dokumente mit deutscher Übersetzung? Dann bringen Sie bitte auch diese zur Beratung mit.

Falls Ihnen noch Informationen oder Dokumente fehlen, ist das nicht schlimm. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen bereits jetzt. Sie sagen Ihnen auch, welche Dokumente Sie im Original oder als Kopie benötigen. Erst für den Antrag benötigen Sie alle Dokumente.

Nein, für die Beratung müssen Sie nicht alle Dokumente übersetzen lassen. Sie haben aber schon einige Dokumente in deutscher Sprache? Dann bringen Sie diese bitte mit. Die Beraterinnen und Berater sagen Ihnen, ob Sie weitere Dokumente für Ihren Antrag übersetzen lassen müssen.

Die zuständige Stelle ist die Behörde oder Institution, die das Anerkennungsverfahren durchführt. Auch die zuständige Stelle informiert Sie über das Verfahren und ob ein Antrag nötig ist. Das passiert, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Die zuständige Stelle finden Sie auf der nächsten Seite (Ihr Verfahren).

Wir empfehlen Ihnen: Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle bevor Sie Ihren Antrag stellen.

Die ZAB bewertet Ihr Hochschulzeugnis. Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument. Damit wird Ihre ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und die beruflichen und akademischen Möglichkeiten in Deutschland bescheinigt.


Ihr nächster Schritt: Die Zeugnisbewertung

Hier geht es weiter mit den wichtigsten Informationen für Ihren Antrag.
Sie finden die zuständige Stelle, Infos zu den wichtigsten Dokumenten und die weiteren Schritte zur Zeugnisbewertung.